Hagelschäden sind Teilkasko-Versichert

…das heißt, Ihre Versicherung übernimmt die Kosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Es entstehen Ihnen also keine Kosten.
Voraussetzung ist, dass der Schaden umgehend der Versicherung gemeldet wird.

Glasbruchschäden, die in Zusammenhang mit dem Hagelschaden entstanden sind, werden ebenfalls durch die Teilkasko abgedeckt. Eine Aufstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt nicht. Einige Versicherungen übernehmen während der Reparaturzeit sogar die Kosten für einen Mietwagen. Da wir mit zugelassenen Sachverständigen zusammenarbeiten, können wir eine schnelle Schadensabwicklung realisieren. Wir übernehmen:

  • Schadensabwicklung
  • Gutachten für die Versicherung
  • Leihwagen
Hagelschaden-Beseitigung - Zahlungsfragen Hagelschaden-Beseitigung - Zahlungsfragen Hagelschaden-Beseitigung - Zahlungsfragen Hagelschaden-Beseitigung - Zahlungsfragen